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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Dauer einer Unterrichtslektion sind 50 Minuten 

1.2 Eine Lektion beinhaltet Einrichten des Fahrzeuges, Instruktion, Fahren und Schlussbesprechung.

 

2.1  Fahrlektionen sind grundsätzlich gegen Barzahlung und bei Antritt der Fahrlektion/en zu begleichen. 

        Ein Abo kann nach Absprache mit dem Fahrlehrer auch mit Rechnung beglichen werden.

2.2 Bei Rechnungsstellung muss der gesamte Abo-Preis innerhalb von 5 Arbeitstagen im  Voraus einbezahlt werden, bei                      nicht der Zahlung wird die Lektion zum Preis einer Einzellektion verrechnet. 

3.1  Das Kursgeld für Nothilfe- und Verkehrskundekurse ist am ersten Kurstag in bar vor Ort zu

        bezahlen. Siehe AGB’s des Kursveranstalters

4.1  Bei jeder Fahrlektion ist der gültige Lern- bzw. Fahrausweis mitzuführen. Ohne Fahrausweis

        darf ich als Fahrlehrer kein Fahrunterricht erteilen.

4.2  Der Schüler bzw. Fahrer verpflichtet sich die Fahrlektion ohne Gesundheitliche Einschränkungen,

        Alkohol,- Drogen-und Medikamenteneinfluss anzutreten. s. Art. 91 SVG

4.3  Absagen für vereinbarte Fahrlektionen werden nur akzeptiert, wenn sie mindestens 2 volle Arbeitstage vor der Lektion

        eintreffen. Es werden keine kurzfristigen Absagen per SMS, Whats App oder E-Mail akzeptiert. Unentschuldigte oder

        zu spät Lektionen werden voll verrechnet.

4.4 Nothilfe- und/oder Verkehrskundekurse gelten die AGB’s vom Kursveranstalter.                       

        Deine Kursanmeldung, übers Web oder telefonisch sind verbindlich. 

        Du als Teilnehmer akzeptierst mit Deiner Anmeldung die AGB's des Kursveranstalter.

4.5  Mündlich, telefonisch wie auch per E-Mail oder SMS / WhatsApp vereinbarte Fahrlektiontermine sind verbindlich.

4.6  Bei einer Pandemie (wie z.B.Covid 19) nimmt der Teilnehmer am Kurs oder Fahrlektion auf eigene Gefahr teil und ist                       sich bewusst. Der Fahrlehrer und der SFV übernimmt keine Verantwortung im Zusammenhang mit einer Infektion

        eines etc. Das Schutzkonzept und Verhaltensmassnahmen des SFV / BAG während der Lektion werden werden

        laufend der Lage angepasst.

5.1   In der Grundpauschale sind einmalig im obligatorischen Betrag anteilmässige diverse Kosten für Administration, der                     Haftpflicht, Vollkasko und Insassenversicherung enthalten. 

        Ebenfalls für diverse kleinere von der Kaskoversicherung nicht gedeckte Schäden und Aufwendungen wie z.B. Felgen                    Pneu, des Unfallprotokolls, Auto in die Reparatur bringen, Arbeitsausfall des Fahrlehrers etc.

 

5.2  Laufzeit der obligatorischen Grundpauschale beträgt Maximum 2 Jahre und wird nicht rückvergütet auch nicht bei                           einem zu einer Fremdfahrschule vor Abschluss der Ausbildung.

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6.1  Nach Abschluss oder frühzeitiger Beendigung der Fahrausbildung werden Dir Restlektionen

       mit dem Restwert (unter Abzug von 10%) rückvergütet

       Aktualisierte Fassung 21.11.2024     Änderungen vorbehalten

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