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Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrschule Gerry Nischler

 

1.1 Dauer einer Unterrichtslektion sind 50 Minuten 

1.2 Eine Lektion beinhaltet Einrichten des Fahrzeuges, Instruktion, Fahren und Schlussbesprechung.

 

2.1 Fahrlektionen sind grundsätzlich gegen Barzahlung und bei Antritt der Fahrlektion/en zu begleichen.

       Ein Abo kann nach Absprache mit dem Fahrlehrer auch mit Rechnung beglichen werden.

2.2 Bei Rechnungsstellung muss der gesamte Abo-Preis innerhalb von 5 Arbeitstagen im                                        Voraus einbezahlt werden, bei nicht Eintreffen der Zahlung wird die Lektion zum Preis einer                            Einzellektion Verrechnet. 

 

3.1 Das Kursgeld für Nothilfe- und Verkehrskundekurse ist am ersten Kurstag in bar vor Ort zu

      bezahlen. Siehe AGB’s des Kursveranstalters

 

4.1 Bei jeder Fahrlektion ist der gültige Lern- bzw. Fahrausweis mitzuführen. Ohne Fahrausweis

       darf ich als Fahrlehrer kein Fahrunterricht erteilen.

4.2 Der Schüler bzw. Fahrer verpflichtet sich die Fahrlektion ohne Gesundheitliche Einschränkungen,

       Alkohol,- Drogen-und Medikamenteneinfluss anzutreten. s. Art. 91 SVG

4.3 Absagen für vereinbarte Fahrlektionen werden nur akzeptiert, wenn sie mindestens 2 volle Arbeitstage       vor der Lektion eintreffen. Es werden keine kurzfristigen Absagen per SMS, Whats App oder E-Mail               akzeptiert. Unentschuldigte oder zu spät abgesagte Lektionen werden voll verrechnet.

4.4 Nothilfe- und/oder Verkehrskundekurse gelten die AGB’s vom Kursveranstalter.                      

      Deine Kursanmeldung, übers Web oder telefonisch sind verbindlich. 

      Du als Teilnehmer akzeptierst mit Ihrer Anmeldung die AGB's des Kursveranstalter.

4.5 Mündlich, telefonisch wie auch per E-Mail oder SMS / WhatsApp vereinbarte Fahrlektiontermine sind           verbindlich.

4.6 Bei einer Pandemie (wie z.B.Covid 19) nimmt der Teilnehmer am Kurs oder Fahrlektion auf eigene                  Gefahr teil und ist sich deren bewusst. Der Fahrlehrer und der SFV übernimmt keine Verantwortung im        Zusammenhang mit einer Infektion eines Virus etc. Das Schutzkonzept und Verhaltensmassnahmen              des SFV / BAG während der Lektion werden laufend der Epidemiologische Lage angepasst.

5.1 In der Grundpauschale sind einmalig im obligatorischen Betrag anteilmässige diverse Kosten für

      Administration, der Haftpflicht, Vollkasko und Insassenversicherung enthalten. 

      Ebenfalls für diverse kleinere von der Kaskoversicherung nicht gedeckte Schäden und Aufwendungen           wie z.B. Felgen/Pneu, ausfüllen des Unfallprotokolls, Auto in die Reparatur bringen, Arbeitsausfall des         Fahrlehrers etc.

 

5.2 Laufzeit der obligatorischen Grundpauschale beträgt Maximum 2 Jahre und wird nicht rückvergütet              auch nicht bei einem Wechsel zu einer Fremdfahrschule vor Abschluss der Ausbildung.

6.1 Nach Abschluss oder frühzeitiger Beendigung der Fahrausbildung werden Dir Restlektionen

       mit dem Restwert (unter Abzug von 10%) rückvergütet

Aktualisierte Fassung 26.10.2020 Änderungen vorbehalten

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